Ein Überblick über Sprachreisen als berufliche Weiterbildung
Bildungsurlaub gibt es in verschiedensten Facetten. Ein Klassiker ist sicherlich die Sprachreise. Insbesondere Englischkurse sind beliebt, weil sie eine gute Qualifizierungsmöglichkeit für die vielen Arbeitnehmer darstellen, in deren Berufsalltag das Englische Einzug gehalten hat.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen und Antragsverfahren in den Bundesländern machen es den Sprachschulen nicht leicht, die Anerkennung anzubieten. Dennoch gibt es mittlerweile einige Sprachschulen in Großbritannien und Irland, die den begehrten Nachweis vorlegen können.
Lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nordrhein-Westfalen akzeptiert grundsätzlich keine Auslands-Sprachreisen. In den übrigen Bundesländern hat jeder Beschäftigte, unabhängig von seinem Alter, Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub, vorausgesetzt man ist mindestens ein halbes Jahr bei dem jeweiligen Unternehmen angestellt. Nicht genutzte Bildungsurlaubstage können meistens auf das darauf folgende Jahr geschoben werden.
Entscheidend für die Anerkennung ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers. Die Grundidee des Bildungsurlaubes, auch Arbeitnehmerweiterbildung genannt, ist das lebensbegleitende Lernen. Inhalt dieser Weiterbildung müssen vom jeweiligen Bundesland anerkannte Kurse und Veranstaltungen sein, die der politischen oder beruflichen Weiterbildung dienen.
Sowohl allgemeines Englisch als auch Business English Kurse können als Bildungsurlaub anerkannt werden. 30 Lektionen (Ausnahme in Niedersachsen: 40 Lektionen) ist die Mindestanzahl an Englischunterricht pro Woche (inklusive Selbststudium).


